Shortselling

Wer sich dazu entscheiden, eine Aktie zu “shorten”, betritt das exklusive Terrain der sogenannten „Short-Position“ oder auch des „Leerverkaufs“. Hierbei werden Aktien verkauft, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht im eigenen Depot befinden. Stattdessen werden sie von Dritten geliehen und auf dem Markt verkauft. Dieses Vorgehen setzt auf fallende Kurse, da die Absicht des Leerverkaufs darin besteht, die geliehenen Aktien teuer zu verkaufen, um sie anschließend zu einem günstigeren Kurs zurückzukaufen und sich damit zu bedecken.

Hinweis:
Um auch nach dem Inkrafttreten der EU-Leerverkaufsverordnung zum 1. November 2012 weiterhin Intraday-Leerverkäufe in den von der Verordnung betroffenen Werten durchführen zu können, ist entweder eine Wertpapierleihe oder eine Deckungszusage erforderlich.